Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Begriffsbestimmungen
In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten folgende Definitionen:
- «Brightloom» / «wir»: Brightloom, Multergasse 19, 9000 St. Gallen, Schweiz.
- «Auftraggeber» / «Sie»: Jede natürliche oder juristische Person, die Produktionspakete bei Brightloom bucht oder anfragt.
- «Paket»: Ein Multi-Kamera Produktionspaket gemäss dem jeweils gültigen Angebot von Brightloom (inkl. Multi-Kamera Paket mit Switcher, Zusätzlicher Kamera-Channel, Zwei-Kamera Kompakt-Set).
- «Einsatz»: Ein einzelner Buchungszeitraum (Tag oder Produktionszeitraum) für ein Paket.
- «Vertrag»: Die zwischen Brightloom und dem Auftraggeber geschlossene Vereinbarung über die Nutzung eines Pakets.
2. Geltungsbereich und Vertragsschluss
Diese AGB gelten für alle Buchungen von Brightloom-Paketen, unabhängig davon, ob die Buchung per Kontaktformular, E-Mail oder telefonisch erfolgt. Mit der Bestätigung einer Buchungsanfrage durch Brightloom kommt ein verbindlicher Vertrag zustande.
Die Nutzung unserer Dienstleistungen setzt voraus, dass Sie mindestens 18 Jahre alt sind und über die rechtliche Handlungsfähigkeit verfügen, einen Vertrag einzugehen. Buchungen durch Unternehmen setzen die Vertretungsberechtigung der handelnden Person voraus.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur anerkannt, wenn Brightloom diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
3. Leistungsbeschreibung
Brightloom stellt Medienproduktionsteams Multi-Kamera Produktionspakete zur Verfügung. Die Pakete umfassen – je nach Buchungsstufe – mehrere abgestimmte Kamera-Channels, einen Vision Switcher, Monitoring-Einheiten und strukturierte Verkabelung. Details zu den einzelnen Paketen und deren Inhalt ergeben sich aus dem zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Angebot.
Brightloom konfiguriert, prüft und liefert das Equipment zum vereinbarten Produktionsort. Eine technische Einweisung beim Handover ist, sofern im Paket ausgewiesen, inbegriffen.
Die Verfügbarkeit der Pakete ist kapazitätsabhängig. Brightloom behält sich das Recht vor, Buchungsanfragen abzulehnen, wenn das Equipment nicht verfügbar ist.
4. Pflichten des Auftraggebers
- Das Equipment ist pfleglich zu behandeln und ausschliesslich für den vereinbarten Einsatzzweck zu verwenden.
- Das Equipment ist nach dem Einsatz vollständig und in unbeschädigtem Zustand zurückzugeben.
- Schäden, Verlust oder Diebstahl sind Brightloom unverzüglich zu melden.
- Der Auftraggeber stellt sicher, dass am Einsatzort geeignete Strom- und Arbeitsbedingungen vorhanden sind.
- Eigenmächtige Eingriffe, Modifikationen oder Reparaturen am Equipment sind untersagt.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
Die Preise der Pakete verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) exklusive Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders ausgewiesen. Die zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Preise sind massgebend.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu begleichen. Bei Zahlungsverzug kann Brightloom Verzugszinsen in Höhe von 5 % p. a. erheben.
Stornierungen müssen spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Lieferzeitpunkt schriftlich erfolgen. Bei späteren Stornierungen oder Nichterscheinen können 50 % des Paketpreises als Aufwandsentschädigung berechnet werden.
6. Lieferung und Rückgabe
Brightloom liefert das Equipment zum vereinbarten Produktionsort und holt es nach Abschluss des Einsatzes wieder ab, sofern nicht anders vereinbart. Ort, Datum und Uhrzeit werden bei der Buchungsbestätigung festgelegt.
Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für das Equipment ab dem Zeitpunkt der Übergabe bis zur vollständigen Rückgabe an Brightloom.
7. Geistiges Eigentum
Alle Inhalte auf brightloommoney.world – einschliesslich Texte, Grafiken und Konzepte – sind Eigentum von Brightloom und urheberrechtlich geschützt. Eine Nutzung ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung ist untersagt.
Das mit den Produktionspaketen erstellte audiovisuelle Material verbleibt Eigentum des Auftraggebers. Brightloom beansprucht keinerlei Rechte an den Produktionsinhalten des Auftraggebers.
8. Haftung und Haftungsbeschränkung
Brightloom haftet für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden. Für leichte Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den direkten Schaden begrenzt und ausgeschlossen für entgangenen Gewinn, Folgeschäden und mittelbare Schäden.
Brightloom übernimmt keine Haftung für Produktionsausfälle, Verzögerungen oder Qualitätsmängel, die auf unsachgemässer Handhabung des Equipments durch den Auftraggeber oder auf Bedingungen am Einsatzort beruhen.
Für Beschädigungen oder Verlust des überlassenen Equipments haftet der Auftraggeber gegenüber Brightloom in Höhe des Wiederbeschaffungswerts, sofern die Beschädigung oder der Verlust in seiner Verantwortungssphäre eingetreten ist.
9. Höhere Gewalt
Keine Partei haftet für die Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen infolge von Ereignissen höherer Gewalt, die ausserhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs liegen (z. B. Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen, Pandemien). Die betroffene Partei informiert die andere Partei unverzüglich schriftlich.
10. Kündigung und Beendigung
Jede Partei kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund schriftlich kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei schwerem Vertragsbruch oder Zahlungsunfähigkeit einer Partei.
Bei Kündigung durch Brightloom aus Gründen, die nicht beim Auftraggeber liegen, werden bereits geleistete Zahlungen anteilig zurückerstattet.
11. Streitbeilegung und anwendbares Recht
Dieser Vertrag untersteht schweizerischem Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen. Ausschliesslicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist St. Gallen, Schweiz.
Vor der Einleitung rechtlicher Schritte verpflichten sich die Parteien, eine einvernehmliche Lösung im Wege direkter Verhandlung anzustreben. Die Parteien können einvernehmlich ein Mediationsverfahren vereinbaren.
12. Allgemeine Bestimmungen
- Gesamter Vertrag: Diese AGB stellen zusammen mit der jeweiligen Buchungsbestätigung den gesamten Vertrag zwischen den Parteien dar.
- Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
- Abtretung: Der Auftraggeber kann seine Rechte aus diesem Vertrag nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Brightloom abtreten.
- Schriftformerfordernis: Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
13. Änderungen der AGB
Brightloom behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Die jeweils aktuelle Version ist auf brightloommoney.world abrufbar. Für laufende Buchungen gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Version.